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Mexico
Reisepaß/Visum
| | Paß erforderlich | Visum erforderlich | Rückreiseticket erforderlich | | Deutschland | Ja | 1/2/3 | Ja | | Österreich | Ja | 1/2/3 | Ja | | Schweiz | Ja | 1/2/3 | Ja | | Andere EU-Länder | Ja | 1/2/3 | Ja | Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung. |
Anmerkung: Die Visabestimmungen sind außerordentlich kompliziert, Einzelheiten sind bei den konsularischen Vertretungen zu erfragen. Die Nichtbefolgung der Einreisebestimmungen wird mit hohen Geldstrafen geahndet, und Reisende werden auf Kosten der Fluggesellschaft in ihr Heimatland zurückgeschickt.
REISEPASS: Allgemein erforderlich, muß noch mindestens 6 Monate ab der Einreise gültig sein.
Einreise mit Kindern:
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepaß.
Österreicher: Eigener Reisepaß.
Schweizer: Eigener Reisepaß.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige, die alleine reisen oder die nicht in Begleitung beider Elternteile reisen, müssen über einen eigenen Reisepaß verfügen und müssen eine formlose schriftliche Einverständniserklärung (in spanischer oder englischer Sprache) des/der abwesenden Elternteils/e mit sich führen. Minderjährige, die nur einen Elternteil haben, benötigen zur Einreise einen eigenen Reisepaß, ihre Geburtsurkunde und eine formlose schriftliche Einverständniserklärung ihres Elternteils, falls dieser sie nicht begleitet. Weitere Auskünfte erteilt die zuständige diplomatische Vertretung.
Touristenkarte: Wird nur für Touristen und Reisende ausgestellt, die nicht zur Aufnahme einer bezahlten Tätigkeit oder zu geschäftlichen Zwecken nach Mexico einreisen wollen. Die Touristenkarte berechtigt zur einmaligen Einreise und ist von den mexikanischen Konsulaten, der Fluggesellschaft bzw. am Grenzübergang kostenlos erhältlich, sie muß bei der Einreise abgestempelt werden. Die Einwanderungsbehörden behalten sich das Recht vor, Nachweise darüber zu verlangen, daß der Aufenthalt nur touristischen Zwecken dient und ausreichende Geldmittel vorhanden sind. Die Touristenkarte muß während des gesamten Aufenthalts aufbewahrt und bei der Ausreise zur Entwertung vorgelegt werden.
Touristenkarten können von Staatsbürgern der folgenden Länder beantragt werden:
(a) [1] Bundesrepublik Deutschland, Österreich und andere EU-Länder (außer: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Slowakische Republik und Zypern), (Frankreich, Griechenland, Polen, Portugal, Slowenien, Spanien und Tschechische Republik für Aufenthalte bis zu 90 Tagen und Ungarn bis zu 60 Tagen) und Schweiz für Aufenthalte bis zu 180 Tagen (die erlaubte Aufenthaltsdauer kann sich ändern, daher ist es ratsam sich in jedem Fall direkt bei der zuständigen diplomatischen Vertretung zu erkundigen);
(b) Andorra, Australien, Bahamas, Belize, Bermuda, Brasilien, Ecuador, El Salvador, Israel, Jamaika, Japan, Kanada, Kroatien, Liechtenstein, Malaysia, Monaco, Neuseeland, Norwegen, San Marino, Serbien und Montenegro, Singapur, Uruguay und USA für Aufenthalte von bis zu 180 Tagen;
(c) Argentinien, Chile, Costa Rica, Island, Korea (Süd) und Südafrika für Aufenthalte bis zu 90 Tagen;
(d) Venezuela für Aufenthalte bis zu 30 Tagen.
Anmerkung: (a) Über die Länge des Aufenthalts sowie über Bestimmungen für hier nicht aufgeführte Länder erteilen die mexikanischen Botschaften und Konsulate Auskunft (s. Adressen). (b) Kinder und Jugendliche benötigen eine eigene Touristenkarte.
VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Personen, die im Besitz einer Touristenkarte (s. o.) oder eines anderen Dokumentes sind, das ein Visum ersetzt. Staatsangehörige vieler Länder benötigen zusätzlich zum Visum eine Touristenkarte. Eine vollständige Liste sind bei den Botschaften und Konsulaten erhältlich.
TRANSIT: Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluß weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen und über gültige Weiterreisetickets verfügen, benötigen kein Transitvisum. Diese Regelung gilt nicht für Staatsbürger von Afghanistan, Kuba, Irak, Iran und Libyen, die ein Transitvisum benötigen.
Geschäftsreisedokument: Geschäftsreisende, die in Vertretung einer deutschen Firma in Mexico an geschäftlichen Besprechungen teilnehmen, Verträge unterzeichnen oder Marktforschung betreiben, sollten ein Geschäftsreisedokument beantragen; dieses berechtigt nicht zur Arbeitsaufnahme oder zur Ausübung von Tätigkeiten im technischen Bereich. Geschäftsreisedokumente berechtigen zu mehrmaliger Einreise und können von Staatsbürgern der folgenden Länder beantragt werden:
(a) [2] Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Alle anderen Staatsbürger sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen konsularischen Vertretung erkundigen, da für viele Sonderregelungen gelten (s. Adressen).
Technikervisum: Personen, die im Auftrag einer deutschen Firma eine Montage oder Inbetriebnahme bzw. technische Beratungen oder Schulungen durchführen, sollten ein Technikervisum beantragen. Technikervisa berechtigen zu mehrmaliger Einreise und können von Staatsbürgern der folgenden Länder beantragt werden:
(a) [3] Bundesrepubik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Alle anderen Staatsbürger sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen konsularischen Vertretung erkundigen, da für viele Sonderregelungen gelten (s. Adressen).
Visagebühren: Je nach Nationalität unterschiedlich; Gebühren ändern sich monatlich, da wechselkursgebunden. Man sollte sich rechtzeitig nach dem aktuellen Stand erkundigen.
Gültigkeitsdauer: Touristenkarten: Die Aufenthaltsdauer ist auf jeder Karte angegeben (einmalige Verlängerungsmöglichkeit für höchstens 3 weitere Monate bei der Migrationsbehörde des Innenministeriums in Mexico). Die Karte ist nur für die einmalige Einreise gültig. Geschäftsreisedokument und Technikervisum: Je nach Nationalität verschieden. Weitere Einzelheiten von den konsularischen Vertretungen.
Antragsstellung: Konsulate oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Unterlagen: Touristenkarte: (a) Reisepaß, der mindestens noch 6 Monate gültig ist. (b) Tickets für die Rück- oder Weiterreise. (c) Nachweis ausreichender Geldmittel bei einem Aufenthalt bis zu 180 Tagen.
Touristenvisum: (a) Reisepaß, der mindestens noch 6 Monate gültig ist sowie eine Kopie des Reisepasses. (b) Antragsformular. (c) 1 Paßfoto. (d) Rückflugticket im Original. (e) Gebühr (in bar). (f) Nachweis ausreichender Geldmittel (50 US$ pro Tag). (g) Angabe von Reisezweck und genauen Reisedaten.
Geschäftsreisedokument und Technikervisum: (a) Gültiger Reisepaß. (b) Ausgefülltes Antragsformular. (c) Begleitschreiben des Auftraggebers mit genauer Angabe des Reisezwecks sowie die Adresse in Mexico, mit der geschäftlicher Kontakt besteht. (d) 2 identische Paßfotos neueren Datums. (e) Gebühr (in bar oder Firmenscheck).
Allen postalischen Anträgen müssen große, frankierte Rückumschläge für die Zustellung per Einschreiben beigefügt werden.
Anmerkung: Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Bearbeitungszeit: Unterschiedlich. Die Erteilung einer Einreisegenehmigung durch das mexikanische Innenministerium dauert ca. 3-4 Wochen.
Aufenthaltsgenehmigung: Informationen sind von der Botschaft erhältlich.
Einreise mit Haustieren: Für alle Tiere wird bei der Einreise ein Gesundheitszeugnis verlangt, das max. 5 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde. Zusätzlich wird für Katzen und Hunde ein Impfzertifikat gegen Tollwut und für Vögel eine Einfuhrgenehmigung vom Landwirtschaftsministerium benötigt.
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